Rente rauf – Steuer runter
Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Es sind 100 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar.
Eine Berufsunfähigkeitsrente und ein Hinterbliebenenschutz kann mit vereinbart werden.
Die Rürup-Rente ist nicht nur für Selbstständige sondern für Jedermann sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.