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PKV-Beiträge im Alter unbezahlbar oder kein Problem

Im Alter auf nichts verzichten müssen

Wer sich für die Rente auf seine private Krankenversicherung verlässt, sollte dabei auch die späteren Beiträge im Auge haben. Denn die werden im Alter nicht geringer.

Für das eigene Rentenbudget können daraus nicht zu unterschätzende Kosten entstehen.

Die Lösung: Schon jetzt die eigenen Finanzen für die späteren Beiträge fit machen. Das funktioniert durch einen regelmäßigen Beitrag bis zur Rente, mit einem Beitragsentlastungstarif BET.

So können Sie heute schon mit einem BET dafür sorgen, dass sich Ihre Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter deutlich reduzieren. Und es bleibt genügend Geld für andere Pläne über.

Vorteile für Ihre Kunden

  • Ermäßigung der Beiträge im Alter individuell nach Bedarf.
  • Ermäßigung bis 100 % des KV-Beitrages
    (ohne den gesetzlichen Zuschlag).
  • Flexible Zahlungsmöglichkeiten
    (laufende Beitragszahlung und / oder Sonderzahlung)
  • Flexible Wahl des Beginns der Ermäßigung – zwischen 60. und 70. Lebensjahr.
  • Früherer Beginn / Zeitpunkt der Ermäßigung bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente bzw. Pensionen möglich.
  • Bei privatversicherten Arbeitnehmern: Arbeitgeberbeteiligung an der laufenden Beitragszahlung BET bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses.
  • Der BET-Beitrag kann wie der des vereinbarten Tarifs steuerlich geltend gemacht werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Der Beitragsentlastungstarif BET kann zu allen Krankheitskostentarifen mit Alterungsrückstellung abgeschlossen werden. Der Abschluss ist nicht möglich, wenn keine Alterungsrückstellungen angespart.

Rahmenbedingung der Sonderzahlung

Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer

Weitere Argumente für Ihre erfolgreiche Beitragsreduzierung: Die Beitragsentlastungskomponente BET gegen laufenden Beitrag ist arbeitgeberzuschussfähig. Außerdem profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.

Arbeitgeberzuschussfähigkeit

BET gegen laufenden Beitrag

Die Beitragsentlastungskomponente gegen laufenden Beitrag ist analog dem vereinbarten Tarifs arbeitgeberzuschussfähig. Privatversicherte Arbeitnehmer können von einer Arbeitgeberbeteiligung bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses profitieren.

BET gegen Sonderzahlung

Bei der Beitragsentlastungskomponente gegen Sonderzahlung ist dies anders. Ein Arbeitgeberzuschuss erfolgt nicht. Dies hat unter anderem den Grund, dass es sich bei Sonderzahlungen um keine regelmäßigen, laufenden Zahlungen handelt.

Steuerliche Vorteile von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind steuerlich als Beitragszahlungen zu betrachten. Damit unterliegen Sonderzahlungen den allgemeinen Regeln zur steuerlichen Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Das heißt Beiträge zur Krankenvoll- / Beihilfeversicherung können in Höhe des „Basisanteils“ in voller Höhe (max. das 3-fache des KV-Jahresbeitrags) und Beiträge für Zusatzversicherungen bis zu den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.

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